Die Haftungsfrage im Wald ist mit den vielen WaldbesucherInnen in Coronazeiten noch aktueller geworden. Das Bundesamt für Umwelt hat ein hilfreiches Faktenblatt zur Haftung im Wald herausgegeben.

Kurz: Im Grundsatz gilt die Eigenverantwortung der Waldbesuchenden. Die Waldeigentümerschaft haftet nicht für Gefahren, die im Wald von Natur aus vorkommen (waldtypische Gefahren). Aber bei Werken im Wald ist die Werkeigentümerhaftung zu beachten.

Das Faktenblatt finden Sie hier zum Download.